RICHTLINIE ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION

Das Wachinstitut Vigilpol S.c.a.r.l. hält es für angemessen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jegliche Handlung oder Verhaltensweise zu verhindern, die ein korruptes Ereignis hervorrufen könnte. Zur Gewährleistung dessen werden die folgenden präventiven Maßnahmen umgesetzt:


  • Es verbietet jegliches Verhalten, das als Korruption, Bestechungsversuch oder Anstiftung zur Korruption ausgelegt werden könnte, strikt;
  • Es hält sich selbst an die geltenden Vorschriften zur Korruptionsprävention und -bekämpfung und verlangt die Einhaltung dieser Gesetze auf dem gesamten italienischen Territorium, auf dem es tätig ist, von allen Mitarbeitern, Partnern, Geschäftspartnern und Lieferanten;
  • Es identifiziert potenzielle Risikobereiche und ergreift geeignete Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken.
  • Es verpflichtet sich, die Anforderungen des Korruptionspräventionsmanagementsystems zu erfüllen, indem es dessen kontinuierliche Implementierung und ständige Verbesserung sicherstellt;
  • Es fördert die Meldung von Verdachtsfällen in gutem Glauben, basierend auf einer begründeten und vertraulichen Überzeugung, ohne Angst vor Repressalien. Zu diesem Zweck wurde die E-Mail-Adresse wbl@vigilpol.com eingerichtet, um verdächtige Vorfälle zu melden.
  • Es fördert das Bewusstsein der Geschäftspartner, die an sensiblen Aktivitäten beteiligt sind, und fordert deren Zustimmung zur Politik sowie zur Annahme der im Korruptionspräventionsmanagementsystem geforderten Kontrollen;
  • Es fördert kontinuierliche Schulungen und Informationen für Mitarbeiter, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten über die Politik, das Korruptionspräventionssystem und wichtige rechtliche Aktualisierungen;
  • Es sensibilisiert Mitarbeiter und Mitarbeiter, damit sie in der Lage sind, korrupte Handlungen oder auch nur den Versuch einer Korruption zu erkennen und diese auch anonym zu melden.
  • Es fordert alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf, sich bei allen Fragen im Zusammenhang mit Korruption und dem Managementsystem an die Funktion zur Korruptionsprävention im Unternehmen zu wenden. Der Korruptionspräventionsbeauftragte ist eine externe, unabhängige Person, die nicht in die risikobehafteten Aktivitäten der Organisation involviert ist, über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, eine entsprechende Vollmacht besitzt und die Aufgabe hat, die Gestaltung und Umsetzung des Managementsystems zu überwachen;
  • Es informiert, dass die Nichteinhaltung der Politik die Anwendung des unternehmensinternen Sanktionssystems zur Folge haben kann.


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