RICHTLINIEN ZUR MELDE VON WHISTLEBLOWING-ANGELEGENHEITEN
Das Aufsichtsinstitut VIGILPOL Società Coop. a rl hat in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/1937, der Verordnung 2016/679 (DSGVO), dem Gesetzesdekret Nr. 24/2023 und den Leitlinien zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union melden, und zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Vorschriften melden (Verfahren zur Einreichung und Verwaltung externer Meldungen – ANAC), einen internen Kommunikationskanal eingerichtet, über den tatsächliche oder mutmaßliche Verstöße ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen und unter vollständiger Einhaltung des dem Hinweisgeber gewährten Schutzes gemeldet werden können.
Zu diesem Zweck wurde für die Übermittlung und Verwaltung interner Meldungen die IT-Plattform Legality Whistleblowing eingeführt, die unter folgendem Link erreichbar ist: https://vigilpol.segnalazioni.net/.
Darüber hinaus wurden ein Hinweis und eine Richtlinie erstellt, die folgende Ziele verfolgen:
- Förderung einer Unternehmenskultur, die auf Transparenz, Verantwortlichkeit und Integrität basiert;
- Richten Sie den internen Meldekanal ein und machen Sie ihn bekannt.
- Definieren Sie Verantwortlichkeiten für den Berichtsprozess.
- Erläutern Sie den dem Hinweisgeber gewährten Schutz und das Schutzsystem gemäß der Gesetzgebung.
- Erläutern Sie das gesetzlich vorgesehene Disziplinarsystem gegen das Unternehmen und den Hinweisgeber.