RICHTLINIEN ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION


Das Vigilpol Scarl Supervisory Institute ist der Ansicht, dass es angebracht ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Handlungen oder Verhaltensweisen zu verhindern, die zu Korruption führen könnten, und ergreift zu diesem Zweck die folgenden Präventivmaßnahmen:


  • verbietet strikt Verhaltensweisen, die als Korruption oder versuchte Korruption oder als Anstiftung zur Korruption angesehen werden könnten;
  • respektiert persönlich die geltenden Gesetze zur Korruptionsprävention und -bekämpfung und verlangt deren Einhaltung im gesamten italienischen Gebiet, in dem das Unternehmen tätig ist, von allen Mitarbeitern, Mitarbeitern, Partnern, Geschäftspartnern und Lieferanten;
  • identifiziert Bereiche mit potenziellem Risiko und ermittelt und implementiert geeignete Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken;
  • verpflichtet sich, die Anforderungen des Antikorruptionsmanagementsystems zu erfüllen, dessen kontinuierliche Umsetzung sicherzustellen und nach kontinuierlicher Verbesserung zu streben;
  • ermutigt dazu, Verdachtsmomente in gutem Glauben, auf der Grundlage vernünftiger und vertraulicher Annahmen und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen zu melden. Zu diesem Zweck wurde die E-Mail-Adresse wbl@vigilpol.com für die Meldung verdächtiger Ereignisse eingerichtet;
  • fördert das Bewusstsein der an sensiblen Aktivitäten beteiligten Geschäftspartner und fordert sie auf, die Richtlinien und die vom Antikorruptionsmanagementsystem geforderten Kontrollen zu akzeptieren;
  • fördert die fortlaufende Schulung und Information von Mitarbeitern, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten zu Richtlinien, dem Antikorruptionssystem und wichtigen regulatorischen Aktualisierungen;
  • Es fördert das Bewusstsein der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sodass diese in der Lage sind, einen korrupten Vorfall oder auch nur einen Versuch zu erkennen und ihn – auch anonym – zu melden.
  • verlangt von allen Mitarbeitern und Kooperationspartnern, alle Probleme im Zusammenhang mit Korruption und dem Managementsystem der Antikorruptionsfunktion des Unternehmens zu melden. Der Antikorruptionsbeauftragte ist eine externe, unabhängige Person, d. h. er ist nicht an den korruptionsgefährdeten Aktivitäten der Organisation beteiligt, verfügt über entsprechende Fachkenntnisse und delegierte Befugnisse und ist mit der Überwachung der Gestaltung und Umsetzung des Managementsystems beauftragt;
  • weist darauf hin, dass die Nichteinhaltung der Richtlinie zur Anwendung des Sanktionssystems des Unternehmens führen kann.

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*Campi obbligatori

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